AGB

ALLGEMEINE VERKAUFS-, LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN – STAND März 2023

§ 1 GELTUNGSBEREICH
1. NeoSURFACE wird in diesen Geschäftsbedingungen mit „wir“ bezeichnet, der Vertragspartner mit „Kunde“

§ 2 ALLGEMEINES
1. Die Grundlage einer dauernden und bleibenden Geschäftsverbindung sind nicht die Liefer- und Zahlungsbedingungen, sondern Zusammenarbeit und gegenseitiges Vertrauen. Dennoch kommen wir nicht umhin, für alle Geschäfte mit unseren Kunden in unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen einige Punkte abweichend bzw. ergänzend zu den gesetzlichen Bestimmungen, die im übrigen gelten sollen, zu regeln, indem wir zugleich Einkaufs- bzw. Auftragsbedingungen unserer Kunden, auch im voraus für alle künftigen Geschäfte, hiermit ausdrücklich widersprechen.
2. Abweichende Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.

§ 3 ANGEBOTE, LIEFERFRISTEN
1. Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
2. Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger, sowie rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, dass wir verbindliche Lieferfristen zusagen.
3. Verkaufspreise gelten nur dann als Festpreise, wenn wir dies schriftlich zusagen.
4. Proben und Muster gelten als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abmessungen und Farbe.
5. Aufträge von individuell zugeschnittenem Material sind nach Annahme der Auftragsbestätigung nicht stornierbar und müssen zahlungspflichtig abgenommen werden. Der Umtausch oder eine Rückgabe von Sonderanfertigungen ist ausgeschlossen.

§ 4 PREISE
1. Die von uns vereinbarten Preise beruhen auf den zum Zeitpunkt des Angebots geltenden preisbestimmenden Faktoren. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer sowie der sonstigen, gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben.
2. Wenn es zwischen Vertragsschluss und Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen im Hinblick auf einzelne preisbestimmende Faktoren zu Änderungen kommt, behalten wir uns das Recht vor, den vereinbarten Preis entsprechend anzuheben. Eine Auflösung des Vertrags aufgrund einer Preisanhebung durch den Kunden ist nicht zulässig.

§ 5 LIEFERUNG UND TRANSPORT
1. Für Streckenlieferungen durch uns ist die Verladestelle des Herstellers Erfüllungsort (dies kann im Einzelfall außerhalb von Deutschland sein), bei Anlieferung trägt der Kunde die Gefahr (unbeschadet der in Paragraf 7, Absatz 1 genannten Bestimmungen). Lieferung erfolgt an die vereinbarte Stelle, bei geänderter Anweisung trägt der Kunde die zusätzlichen Kosten.
2. Wir behalten uns das Recht vor, unter Umständen auch Teillieferung durchzuführen. Jede Teillieferung gilt als eigenständige Lieferung.
3. Lieferungen frei Baustelle oder frei Lager bedeutet Anlieferung ohne Abladen unter der Voraussetzung einer mit schwerem Lastzug befahrbaren Anfuhr Straße. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Weisung des Kunden die befahrbare Anfuhr Stelle, so haftet dieser für auftretenden Schaden. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch den Kunden zu erfolgen. Wartezeiten werden dem Kunden berechnet.
4. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, übernimmt der Kunde das Risiko und die Kosten für den Transport der Waren. Dies gilt auch dann, wenn der Transport von uns und /oder auf unsere Rechnung durchgeführt wird.
5. Der Kunde hat die Möglichkeit, die Waren vor dem Versand zu begutachten, sofern er dies rechtzeitig beantragt.

§ 6 ZAHLUNG, VERZUG
1. Die Fälligkeit des Kaufpreises richtet sich nach den gewährten Konditions-Vereinbarungen des Kunden bzw. dessen Auftragsbestätigung. Die Zahlung ist spätestens bei der Lieferung fällig, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Die Gewährung eines Zahlungszieles bedarf der schriftlichen Vereinbarung; ansonsten gerät der Kunde entsprechend der gesetzlichen Vorschriften in Verzug.
2. Skontogewährung hat zur Voraussetzung, dass das Konto des Kunden sonst keine fälligen Rechnungsbeträge aufweist. Skontier fähig ist nur der Warenwert ohne Fracht.
3. Rechnungsregulierung durch Scheck oder Wechsel erfolgt zahlungshalber und bedarf der Zustimmung durch uns. Diskont, Wechselspesen und Kosten trägt der Kunde.
4. Die Verzugs- und Fälligkeitszinsen im Sinne des § 353 HGB werden mit 3 % über dem entsprechenden Steuerungsmittel der Europäischen Zentralbank im Sinne des § 1 II DÜG vereinbart.
5. Bei Zahlungsschwierigkeiten des Kunden, insbesondere auch bei Zahlungsverzug, Scheck- oder Wechselprotest, sind wir berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen, alle offen stehenden auch gestundete Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und gegen Rückgabe zahlungshalber hereingenommener Wechsel Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
6. Rechnungen von uns gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich widersprochen wird.
7. Der Kunde verzichtet auf Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur soweit zulässig, als diese uns anerkannt und zur Zahlung fällig oder rechtskräftig festgestellt wird.

§ 7 LIEFERZEIT
1. Wir sind bemüht, die von uns angegebenen bzw. vereinbarten Lieferfristen mit allen Mitteln einzuhalten.
2. Wird die Lieferzeit trotzdem aufgrund höherer Gewalt überschritten, so ist dies weder als Leistungsverzögerung anzurechnen, noch ist der Kunde dadurch von seiner Verpflichtungen entbunden, die Waren wie vereinbart abzunehmen und die Vertragsbedingungen einzuhalten. Der Kund ist ferner weder berechtigt, den Vertrag zu lösen, noch dem Empfang der Waren oder die Zahlung zu verweigern bzw. Schadensersatz zu fordern.

§ 8 SICHERHEITSLEISTUNGEN
1. Wir behalten uns das Recht vor, vom Kunden jederzeit eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen, die unseren Anforderungen entspricht.
2. Wir behalten uns ferner das Recht vor, die vertraglich vereinbarten Verpflichtungen auszusetzen, wenn der Kunde der von uns verlangten Vorauszahlung bzw. Sicherheitsleistung nicht entspricht, unbeschadet der Verpflichtung des Kunden, die Forderung zu erfüllen und/oder Schadensersatz zu leisten sowie unbeschadet aller sonstigen Rechte, die uns zustehen.

§ 9 MÄNGELRÜGE, GEWÄHRLEISTUNG, HAFTUNG
1. Die Obliegenheiten der §§ 377 und 278 des HGB gelten mit der Maßgabe, dass Kunde, der Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, alle erkennbaren und der Kunde, der kein Kaufmann ist, alle offensichtlichen Mängel, Transportschäden, Fehlmengen oder Falschlieferungen unverzüglich innerhalb einer Frist von 1 Woche anzuzeigen hat; beanstandete Ware darf nicht verarbeitet oder eingebaut werden. Bei Anlieferung per Bahn, mit Fahrzeugen des gewerblichen Güternach- und Fernverkehrs oder durch sonstige Verkehrsträger hat der Kunde die erforderlichen Formalitäten gegenüber dem Frachtführer wahrzunehmen. Handelsüblicher Bruch und Schwund können nicht beanstandet werden.
2. Soweit wir wegen Lieferung fehlerhafter Ware zur Gewährleistung gesetzlich verpflichtet sind, werden wir nach seiner Wahl nachbessern oder mangelfreien Ersatz liefern; bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Kunde nach seiner Wahl Anspruch auf Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages. Zugesicherte Eigenschaften im Sinne von § 459 II BGB sind als Zusicherung ausdrücklich zu kennzeichnen. Eine Bezugnahme auf DIN-Normen beinhaltet grundsätzlich die nähere Warenbezeichnung und begründet keine Zusicherung durch uns, es sei denn, dass eine Zusicherung ausdrücklich vereinbart wurde.
3. Schadenersatzansprüche des Kunden aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch uns, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.

§ 10 EIGENTUMSVORBEHALT
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen und der im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand
Noch entstehenden Forderung als Vorbehaltsware Eigentum von uns. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den
Eigentumsvorbehalt nicht auf. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Kunden eine wechselmäßige Haftung von uns begründet, erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Kunden als Bezogenen. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zur Rücknahme der Vorbehaltsware nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.
2. Wird Vorbehaltsware vom Kunden zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für uns, ohne dass dieser hieraus verpflichtet wird; die neue Sache wird Eigentum von uns. Bei Verarbeitung zusammen mit den nicht uns gehörender Waren erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird Vorbehaltsware mit nicht uns gehörender Ware gemäß §§ 947, 948 des Bürgerlichen Gesetzesbuches verbunden, vermischt oder vermengt, so werden wir Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Kunde durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so übertragt er schon jetzt an uns Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der Kunde hat in diesen Fällen die im Eigentum oder Miteigentum von uns stehende Sache, die ebenfalls zu Vorbehaltsware im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen gilt, unentgeltlich zu verwahren.
3. Wird Vorbehaltsware vom Kunden, allein oder zusammen mit nicht uns gehörenden Ware veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten ab ; wir nehmen die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist der Rechnungsbetrag von uns zuzüglich eines Sicherungaufschlages von 35 % (10 % Wertabschlag, 4 % § 171 I InsO, 5 % § 171 II InsO und Umsatzsteuer von derzeit 19 % in jeweils gesetzlicher Höhe), der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen. Wenn die weiterveräußerte Vorbehaltsware im Miteigentum von uns steht, so erstreckt sich die Abtretung der Forderungen auf den Betrag, der dem Anteilswert von uns am Miteigentum entspricht. Abs.1 Satz 2 gilt entsprechend für den verlängerten Eigentumsvorbehalt; die Vorausabtretung gem. Abs. 3 Satz 1 und 3 erstreckt sich auch auf die Saldoforderung.
4. Wird Vorbehaltsware vom Kunden als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Kunde schon jetzt die gegen den Dritten oder den, den es angeht, entstehenden Forderungen auf Vergütung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten einschließlich eines solchen auf Einräumung einer Sicherungshypothek ab; wir nehmen die Abtretung an. Abs. 3 Satz 2 und 3 gelten entsprechend.
5. Wird Vorbehaltsware vom Kunden als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück des Kunden eingebaut, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der gewerbsmäßigen Veräußerung des Grundstücks oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware allen Nebenrechten ab; wir nehmen die Abtretung an. Abs. 3 Satz 2 und 3 gelten entsprechend.
6. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur im üblichen, ordnungsgemäßen Geschäftsgang und nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderungen im Sinne von Abs. 3, 4 und 5 auf uns tatsächlich übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der Kunde nicht berechtigt.
7. Wir ermächtigen den Kunden unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der gemäß Abs. 3, 4 und 5 abgetretenen Forderungen. Wir werden von der eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen, auch gegenüber Dritten, nachkommt. Auf Verlangen von uns hat der Kunde die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Wir sind ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen.
8. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat der Kunde uns unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
9. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung der Insolvenz, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretene Forderungen; bei einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls.
10. Übersteigt der realisierbare Wert der eingeräumten Sicherheiten, die zu sichernden Forderungen aus Liefergeschäften um mehr als 35 % (10 % Wertabschlag, 4 % 171 I InsO; 5 % § 171 II InsO und Umsatzsteuer von derzeit 19 % in jeweils gesetzlicher Höhe), so sind wir insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe verpflichtet. Als realisierbarer Wert sind, sofern wir nicht einen niedrigeren realisierbaren Wert der Vorbehaltsware nachweisen, die Einkaufpreise des Kunden oder bei Verarbeitung des Vorbehaltsware die Herstellungskosten des Sicherungsgutes bzw. das Miteigentums anzusetzen, abzüglich eines zulässigen Bewertungsanschlages von max. 35 % der zu sichernden Forderung (10 % Wertabschlag, 4 % 171 I InsO; 5 % § 171 II InsO und Umsatzsteuer von derzeit 19 % in jeweils gesetzlicher Höhe), wegen möglicher Mindererlöse. Mit Tilgung aller Forderungen von uns aus Liefergeschäften gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderung an den Kunden über.

§ 11 DATENVERARBEITUNG
1. Wir verarbeiten und speichern die für den Geschäftsverkehr mit dem einzelnen Geschäftspartner erforderlichen Daten und bearbeiten diese im Wege der EDV im Rahmen der Vorgaben des Bundesdatenschutzes.

§ 12 AUFLÖSUNG
1. Hält der Kunde, die sich für ihn aus dem mit uns geschlossenen Vertrag ergebenden Verpflichtungen nicht ein, hat oder wird über den Kunden ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren eröffnet, Zahlungsaufschub beantragt oder das Unternehmen des Kunden geschlossen, aufgelöst oder einem Kurator unterstellt, sind wir berechtigt, von der Einhaltung unserer Verpflichtungen dem Kunden gegenüber abzusehen und alle Verträge, ohne dass dazu eine Inverzugsetzung oder eine Entscheidung einer richterlicher Instanz erforderlich ist, aufzulösen. Der Anspruch unsererseits auf den vereinbarten Preis und das Recht auf Schadenersatz bleibt davon unberührt.
2. Die Auflösung des Vertrags durch den Kunden ist ausdrücklich ausgeschlossen.

§ 13 HÖHERE GEWALT
1. Bei höherer Gewalt behalten wir uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dazu eine Entscheidung einer richterlichen Instanz erforderlich ist oder der Kunde uns gegenüber deswegen einen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen kann.
2. Als höherer Gewalt im Hinblick auf die von uns zu erfüllenden Vertragsbedingungen gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse, die sich unserem Einflussbereich entziehen, und die die Erfüllung der vertraglich vereinbarten Verpflichtungen behindern oder es uns in erheblichem Maße erschweren bzw. unmöglich machen, die vertraglich vereinbarten Verpflichtungen auf zumutbare Weise zu erfüllen.
3. Unter höherer Gewalt sind unter anderem zu verstehen: Krieg, Revolutionen, Überschwemmungen, Brand, Streik, Aussperrung, Sabotage, einschneidende Steuererhöhungen oder sonstige behördliche Anordnungen, die von entscheidendem Einfluss auf die Betriebsführung sind, sowie Leistungsverzögerungen bei Zulierferfirmen, Abwertung, Inflation und sonstige Umstände, die den normalen Betriebsablauf in erheblichem Maße erschweren oder unmöglich machen.

§ 14 SONSTIGE BESTIMMUNGEN
1. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen dem Urteil eines befugten Gerichts zufolge unwirksam sein oder im Widerspruch zur öffentlichen Ordnung bzw. zum Gesetz stehen, wird die betreffende Bestimmung als ungültig betrachtet. Sie wird vom den Vertragsparteien durch eine oder mehrere Bestimmungen ersetzt, die der (den) strittigen Bestimmung (en) von ihrem Inhalt her möglichst nahe kommt (kommen), jedoch nicht im Widerspruch zur öffentlichen Ordnung bzw. zum Gesetz steht (stehen). Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
2. Für alle unsere Angebote und mit uns geschlossenen Verträgen gilt deutsches Recht.
3. Sämtliche sich aus dem Vertrag zwischen uns und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten werden dem zuständigen Amtsgericht Siegburg, Deutschland, vorgelegt. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde im Ausland ansässig ist. Bei Streitigkeiten mit einem im Ausland ansässigen Kunden behalten wir uns das Recht vor, unter Umständen auch ein befugtes Gericht im Ausland anzurufen.
4. Wir behalten uns das Recht vor, bei Bedarf Änderungen im Hinblick auf die Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen vorzunehmen. Änderungen werden am Tage der Hinterlegung im Register der IHK in Bonn rechtswirksam.

§ 15 INFORMATION ÜBER DIE VERARBEITUNG VON KUNDENDATEN
1. Mit dieser Information möchten wir Ihnen als Kunde Transparenz über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten geben.
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Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage aller relevanten Rechtsvorschriften. Die Verarbeitung erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1. lit. b der DSGVO.
Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben (Art. 6 Abs.1 lit. c DSGVO) zu denen wir als Unternehmen verpflichtet werden, wie z. B. des Handels-/Steuerrechts.
Diese Daten werden in unserem Kundenmanagementsystem verarbeitet.
5. Kategorien von Empfängern, die ggf. Ihre Daten erhalten
Mitarbeiter unserer Firma erhalten Ihre Daten sofern sie zur Erfüllung der jeweiligen Zwecke erforderlich sind. Darüber hinaus werden wir von Dienstleistern bei der Erfüllung der genannten Zwecke unterstützt, wie z.B. der Verwaltung des Kundenmanagementsystems oder der Internetseite. Mit unseren Dienstleistern wurden entsprechende Datenschutzvereinbarungen geschlossen. Zu den Kategorien der Dienstleister zählen: Clouddienstleister (Hosten von Service/Webdiensten); IT-Dienstleiter (IT- und Netzwerkbetreiber, Wartung), Marketingdienstleister (Marketingaktivitäten), Logistikunternehmen (Warenlieferung); Banken (Zahlungsverkehr); Steuerberater
6. Kategorien von Daten unserer Kunden
Wir verarbeiten Ihre Stammdaten (z.B. Name, Vorname), Kontaktdaten (z.B. Telefonnummer, Anschrift, E-Mail)
7. Speicherdauer
Ihre Daten werden grundsätzlich gelöscht, sobald diese zur Erfüllung des Zwecks nicht mehr erforderlich sind. Darüber hinaus unterliegen wir gesetzlichen Aufbewahrungs-/Nachweispflichten, die wir berücksichtigen.
8. Übermittlung ihrer personenbezogenen Daten ins außereuropäische Ausland
Es werden keine Daten ins außereuropäische Ausland übermittelt.
9. Ihre Datenschutzrechte
Sie haben ergänzend zu dem Widerspruchsrecht, das Recht auf Auskunft, das Recht auf Berichtigung oder Löschung, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung und Sie haben das Recht auf Datenübertragbarkeit.
10. Beschwerdestellen
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